Bei vielen Privatpersonen ist in diesen Tagen ungewöhnliche Post ins Haus geflattert: in einem Schreiben, das wegen seiner graphischen und farblichen Gestaltung frappant an eine HEROLD-Aussendung erinnert, wird dem Empfänger mitgeteilt, er habe einen Bargeldpreis in der Höhe von €1.960,- gewonnen. Um den Preis bar ausgezahlt zu bekommen, müsse sich der Gewinner bei einer Gewinnübergabefeier einfinden. Obwohl nicht gesagt wird, wo diese Feier überhaupt stattfindet, werden Abfahrtszeiten und -stellen für eine kostenlose Hin- und Rückfahrt genannt. Ein Gratis-Frühstück und -Mittagessen sowie die Übergabe eines Festnetz- bzw. Mobiltelefons sollen vermutlich die Bereitschaft an der Teilnahme dieser Werbefahrt sowie die Einladung weiterer Freunde und Bekannte erhöhen.
Der Hinweis auf ein „interessantes Rahmenprogramm mit tollen Überraschungen“ lässt vermuten, dass die Teilnehmer – wie bei Werbefahrten üblich – zum Kauf bestimmter Produkte und Dienstleistungen animiert werden sollen und der versprochene Gewinn sich dabei irgendwie in Luft auflöst.
Mit der markenrechtsverletzenden Anlehnung an das bekannte HEROLD-Design mit der HEROLD-Schrift, Schwarzgelb als vorherrschenden Farben und einer Sprechblase mit der Schrift „ICH BIN DAS TELEFONBUCH“ sucht der Aussender den guten Ruf von HEROLD zu nutzen, um seinen doch eher fragwürdigen Angeboten Glaubwürdigkeit zu verleihen und den irreführenden Eindruck zu vermitteln, das Schreiben stamme von HEROLD.
Selbstverständlich steht jedoch HEROLD in keinerlei Beziehung zu dem Aussender MK Telefongewinnspiel, Postfach 49, 4780 Schärding, und empfiehlt jedem Empfänger, die Gewinnzusage und Einladung kritisch zu prüfen.



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